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Wohin steuern wir?
ich schliesse mich lucy eigentlich an... wahrscheinlich trifft der nächste "terroranschlag" übers internet ein. nachdem google hack letztens is das schliesslich für die bevölkerung glaubwürdig.. und mit der vorratsdatenspeicherung "wäre das dann alles nie passiert" -> neues gesetz dazu
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A Lie is a Lie, no matter if you call it History
Beruf: I Kill Noobs
Zitat
Es ist ein vernichtendes Urteil:
Der EuGH hat festgestellt, dass Deutschlands Datenschutzbehörden nicht unabhängig agieren können. Nun muss auch hier nachgebessert werden.
Eine Woche, nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Praxis der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verworfen hat, muss Deutschland schon wieder nachbessern: Dieses Mal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land verpflichtet, bei der Ordnung der Datenschutzaufsicht nachzubessern.
Das höchste Gericht der EU verwarf am Dienstag in Luxemburg die in der Bundesrepublik übliche staatliche Aufsicht über den Datenschutz in der Privatwirtschaft als rechtswidrig. Der EuGH gab damit einer Klage der EU-Kommission statt, die zuvor vergeblich von Deutschland eine Aufsicht über den Datenschutz von Privatpersonen "in völliger Unabhängigkeit" gefordert hatte.
Zitat
EuGH: "Völlige Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten
Der Streit zwischen Kommission und der Bundesrepublik um die Aufsicht über die Gewährleistung der Privatsphäre zieht sich schon gut fünf Jahre hin. 2005 hatte die Brüsseler Behörde wegen angeblich unzulässiger Datenschutzgesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und eine Stellungnahme verlangt. Ende 2006 forderte sie die Bundesrepublik dazu auf, die Organisation der Kontrollstellen für die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich in den Bundesländern zu ändern. Im Allgemeinen dienen hierzulande die Regierungspräsidien der Länder als Datenschutz-Aufsichtbehörden. Ein Rechtsstreit um die Aufbewahrung von IP-Adressen in Hessen etwa hatte aber Anlass zu der Vermutung gegeben, dass diese Kontrolle nicht immer wirklich frei von Interessenkonflikten agiert.
http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi…&guiLanguage=enZitat
Was die Anwendung von EU-Recht angeht, sind die Vertragsverletzungsverfahren zahlenmäßig zwar leicht zurückgegangen, dauern jedoch nach wie vor zu lang. Obwohl die Mitgliedstaaten von Rechts wegen zu sofortigem Handeln verpflichtet sind, dauert es im Schnitt 18 Monate, bis ein Gerichtshofurteil befolgt wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucySD« (10.03.2010, 22:01)