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03.03.2010, 20:57

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Schönen Abend zusammen.
Ich nehme an die meisten von euch haben heute sowieso schon vom Urteil des Bvg. zur Vorratsdatenspeicherung gelesen oder gehört, allerdings konnte ich noch keinen Thread entdecken, der sich damit befasst. Ich habe dazu auch gerade eben einen meiner Meinung nach recht guten Artikel gelesen, der großteils meine Meinung wiederspiegelt... Um ihn zu lesen folgt einfach dem Link: Klick

Einerseits bin ich froh, dass das Bvg. meine Meinung teilt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform ist und deshalb überarbeitet werden muss, andererseits bin ich der Meinung, dass es nicht richtig ist, zuzulassen, dass die ganze deutsche Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird, wie schon zuvor und das, obwohl der Nutzen einer Datenspeicherung in meinen Augen weit aus geringer ist, als die Gefahren, die sie birgt.

So das ist kurz und knapp meine Meinung. Wie denkt ihr darüber?
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben, aber du kannst dem Tag mehr Leben geben



2

03.03.2010, 21:29

Ich sehe Propaganda zur Terrorabwehr oder sogar wieder Terrordrohungen gegen Deutschland auf uns zukommen, um die Akzeptanz der Bevölkerung zur Änderung des Grundgesetzes zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu erhöhen.
Die Zensur ist der Schutz der Wenigen gegen die Vielen.
Kurt Tucholsky


3

04.03.2010, 21:54

Wohin steuern wir?


ich schliesse mich lucy eigentlich an... wahrscheinlich trifft der nächste "terroranschlag" übers internet ein. nachdem google hack letztens is das schliesslich für die bevölkerung glaubwürdig.. und mit der vorratsdatenspeicherung "wäre das dann alles nie passiert" -> neues gesetz dazu
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Taz

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4

04.03.2010, 22:34

Wohin steuern wir?


ich schliesse mich lucy eigentlich an... wahrscheinlich trifft der nächste "terroranschlag" übers internet ein. nachdem google hack letztens is das schliesslich für die bevölkerung glaubwürdig.. und mit der vorratsdatenspeicherung "wäre das dann alles nie passiert" -> neues gesetz dazu


So hab ich mir das auch gedacht. Aber gemäß dem Fall, es käme tatsächlich so: Ist das dann ein Grund, die Vorratsdatenspeicherung zuzulassen? Eigentlich ist sie dann ja immer noch nicht-verfssungskonform. Oder nicht?

5

04.03.2010, 22:54

"Wir" wollen, ob wir wollen oder nicht ;) , die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung befolgen und das sieht eine halbjährige Speicherung der Telekommunikationsdaten vor. Ob die gemachten Auflagen des Bundesverfassungsgericht auch wirklich durchgeführt werden, wird dann in ein paar Jahren vor Gericht wieder geklärt werden müssen ...
Es wurde ja schon Klage am Europäischen Gerichtshof eingelegt...und Schweden entzieht sich auch noch standhaft der Vorratsdatenspeicherung ...
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Kurt Tucholsky


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6

05.03.2010, 00:46

Das mit den 6 Monaten Datenspeicherrung war schon vor Jahren ein Thema, aber ich persöhnlich finde dass die Politiker eindeutig zu weit gehen mit ihren Ideen...

Statt sich mit wirklich wichtigen Dingen zu beschäfftigen und sich auch an ihre Wahlversprechen zu halten "kümmern" sie sich lieber um sowas...

7

05.03.2010, 08:50

Bringt gar nichts.
Jetzt wir das ding halt inoffiziell weiter geführt oder habt ihr etwa mitbekommen, wann und wo was von euren Verbindugnen etc gespeichert wurde?
Nein.
Und bekomm wir jetzt mit, dass sie aufgehört eben?
Nein.
Genau wie in den letzten Jahren merken wir von der Vorratsdatenspeicherung nichts und somit wird die einfach weitergeführt, nur halt nicht ganz legal :)

Taz

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8

05.03.2010, 10:52

Interessanter Artikel dazu: Vorratsdaten: Wer löscht wirklich?

9

10.03.2010, 14:40

News von gestern in der SZ:

Zitat

Es ist ein vernichtendes Urteil:
Der EuGH hat festgestellt, dass Deutschlands Datenschutzbehörden nicht unabhängig agieren können. Nun muss auch hier nachgebessert werden.

Eine Woche, nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Praxis der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verworfen hat, muss Deutschland schon wieder nachbessern: Dieses Mal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land verpflichtet, bei der Ordnung der Datenschutzaufsicht nachzubessern.

Das höchste Gericht der EU verwarf am Dienstag in Luxemburg die in der Bundesrepublik übliche staatliche Aufsicht über den Datenschutz in der Privatwirtschaft als rechtswidrig. Der EuGH gab damit einer Klage der EU-Kommission statt, die zuvor vergeblich von Deutschland eine Aufsicht über den Datenschutz von Privatpersonen "in völliger Unabhängigkeit" gefordert hatte.

http://www.sueddeutsche.de/computer/260/505451/text/

Im Text findet sich dann noch der Link zur Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz:
http://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=1061

edit: so läuft das bei uns im Ländle: seit 5 Jahren agiert die BRD gesetzwidrig gegen europäische Gesetze - da fällt mir doch glatt wieder Merkels Wahlkampfrede von vor 4 Jahren ein: "da darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen" http://www.youtube.com/watch#playnext=1&…w&v=wcVRlzP6SQA

Zitat

EuGH: "Völlige Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten
Der Streit zwischen Kommission und der Bundesrepublik um die Aufsicht über die Gewährleistung der Privatsphäre zieht sich schon gut fünf Jahre hin. 2005 hatte die Brüsseler Behörde wegen angeblich unzulässiger Datenschutzgesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und eine Stellungnahme verlangt. Ende 2006 forderte sie die Bundesrepublik dazu auf, die Organisation der Kontrollstellen für die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich in den Bundesländern zu ändern. Im Allgemeinen dienen hierzulande die Regierungspräsidien der Länder als Datenschutz-Aufsichtbehörden. Ein Rechtsstreit um die Aufbewahrung von IP-Adressen in Hessen etwa hatte aber Anlass zu der Vermutung gegeben, dass diese Kontrolle nicht immer wirklich frei von Interessenkonflikten agiert.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/E…ate-949673.html

edit: boah...und dann dauert es im Schnitt nochmals 18 Monate, bis das Urteil befolgt wird:

Zitat

Was die Anwendung von EU-Recht angeht, sind die Vertragsverletzungsverfahren zahlenmäßig zwar leicht zurückgegangen, dauern jedoch nach wie vor zu lang. Obwohl die Mitgliedstaaten von Rechts wegen zu sofortigem Handeln verpflichtet sind, dauert es im Schnitt 18 Monate, bis ein Gerichtshofurteil befolgt wird.
http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi…&guiLanguage=en
Die Zensur ist der Schutz der Wenigen gegen die Vielen.
Kurt Tucholsky

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LucySD« (10.03.2010, 22:01)